Ferdinand Heribert Graf von Galen

Ferdinand Heribert Graf von Galen

geboren am 31. August 1831 in Münster;  gestorben am 5. Januar 1906 in Dinklage

Galen gehörte dem alten westfälischen Adelsgeschlecht Galen an und entstammte einer tief religiösen Familie. Er wurde als viertes von 13 Kindern geboren und wuchs auf dem Familiensitz, der Burg Dinklage im Oldenburger Münsterland, auf. Seine Eltern waren der Erbkämmerer Johann Matthias Graf von Galen (* 1800; † 1880) und Anna geb. Freiin von Ketteler zu Harkotten (* 1803; † 1884).

Galen studierte Rechtswissenschaften in München, Löwen und Bonn. 1849 begann er eine militärische Laufbahn im 1. Garde-Ulanen-Regiment. 1853 trat er ins 11. Husaren-Regiment in Düsseldorf ein, und schied 1858 als Premierleutnant des 13. Landwehr-Regiments in Warendorf aus. In der Folgezeit arbeitete von Galen in der Verwaltung des Familienbesitzes in Dinklage. Seit 1861 war er mit Reichsgräfin Elisabeth Friederike von Spee (* 1842; † 1920) verheiratet. Seine Söhne waren u. a. Friedrich Mathias von Galen, Wilhelm Emanuel von Galen und Clemens August Graf von Galen (später Bischof von Münster und Kardinal).

Zwischen 1872 und 1875 war er Mitglied des Landestages von Oldenburg. Von 1874 bis 1903 war er Mitglied des Reichstages für die Zentrumspartei. Er vertrat als Abgeordneter den Wahlkreis Großherzogtum Oldenburg 3 (Delmenhorst – Vechta – Cloppenburg).[2] Von 1898 bis 1903 war von Galen Mitglied des Fraktionsvorstandes. Im Jahr 1880 übernahm er dann die Familiengüter. Von Galen war 1883 und 1893 Präsident des Deutschen Katholikentages. Außerdem war er seit 1890 Vorstandsmitglied des Volksvereins für das katholische Deutschland. Zwischen 1898 und 1906 war von Galen Vorsitzender des Provinzialkomitees der Zentrumspartei in Westfalen.

Von politischer Bedeutung war der im Reichstag 1877 eingebrachte „Antrag Galen“, in dem sich Galen hinter Forderungen zum Arbeiterschutz und zur Sonntagsruhe stellte. Dieser stand am Beginn der Sozialpolitik der Zentrumspartei. [3]

Geehrt wurde er unter anderem durch die Ernennung zum Päpstlichen Geheimkämmerer mit Schwert und Mantel (1853 durch Papst Pius IX. verliehen) und zum Ehrenritter des Malteserordens. (aus wikipedia)

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